Kennzahlenbasiert, unabhängig & wissenschaftlich fundiert

Nutzungsbedingungen für Gütesiegel

Teilnahmebedingungen

Nutzungsbedingungen für Gütesiegel

Teilnahmebedingungen

Siegelgeber ist die Deutsche Wirtschaftsgruppe (DWG), Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin

1.) Die Zertifizierung erfolgt durch KI-basiertes Social Listening und Big-Data-Analysen. Damit ist die Auszeichnung kennzahlenbasiert, digital, unabhängig & wissenschaftlich fundiert.

2.) Eine erfolgreiche Auditierung und die sich daraus ergebende Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel setzt das Erreichen von mindestens 51% der zugrundeliegenden Gesamtpunktzahl voraus.

3.) Erfolgreiche Teilnehmer erhalten das Qualitätssiegel als digitales Signet/Banner in unterschiedlichen Dateiformaten (eps, jpg, png etc.) zur Online-Nutzung (Banner, Website, Newsletter etc.) und für den Print-Einsatz (Praxis-Flyer, Broschüren, Anzeigen o. ä.).

4.) Mit der Zahlung der Prüf- und Nutzungsgebühr erhalten die ausgezeichneten Siegelträger das nicht ausschließliche, nicht auf weitere als den geprüften Standort übertragbare und zeitlich auf die jeweilige Geltungsdauer des individuellen Qualitätssiegels beschränkte Recht, das Qualitätssiegel in unveränderter Form in der öffentlichen Außendarstellung für ihr Unternehmen bzw. Dienstleistungen in Print, Online und TV sowie anderen Out-of-Home-Plattformen zu nutzen. Die Nutzung des Qualitätssiegels ist stets auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Vergabezeitpunkt begrenzt! Bei einer Vergabe in 02/2024 wäre das entsprechende Qualitätssiegel bis 01/2025 gültig.

5.) Ferner gilt: Jedes einzelne Qualitätssiegel darf in der (auch werblichen) Außendarstellung eines Unternehmens nur für ein Jahr ab Vergabedatum (und damit dem Ende der Gültigkeit) frei genutzt werden. Wird allerdings im Folgejahr eine erneute Auditierung (Re-Auditierung oder „Update“) des Unternehmens vorgenommen, dann darf auch die Vorjahresauszeichnung – als Nachweis der Auditierungs-Historie und der kontinuierlichen Leistungsstärke – gemeinsam mit dem dann aktuellen Qualitätssiegel bis zu dessen Ablauf des Gültigkeitsdatums weiter verwendet werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Unternehmen über mehrere Jahre mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet wird.
Die Präsentation eines jeden Qualitätssiegels innerhalb der eigenen Unternehmensräume ist davon ausgenommen und damit zeitlich unbegrenzt möglich.

6.) Mit dem Erreichen des Ablaufdatums endet das öffentliche Nutzungsrecht am Signet in jeglicher Form. Die weitere öffentliche Nutzung eines abgelaufenen Siegels ist unzulässig! Gegenüber Unternehmen mit gültigem Nachweis gilt der Einsatz als unfair, in rechtlicher Hinsicht als wettbewerbswidrig.
Das öffentliche Nutzungsrecht umfasst jeglichen Einsatz außerhalb der Unternehmensräume. Dazu gehören die Homepage sowie Onlineportale und Social Media-Kanäle (hier sind vorangegangene Posts ausgenommen), E-Mail-Signaturen, Briefpapier, Flyer etc. und natürlich jede Art der Außenwerbung oder mediale Veröffentlichungen. Innerhalb des Unternehmens steht es weiterhin frei, das Qualitätssiegel zu zeigen – beispielsweise mit dem Tischsegel oder Aufklebern.
Die Entscheidung, ein abgelaufenes Qualitätssiegel nicht zu aktualisieren und es damit zukünftig nicht mehr nutzen zu dürfen, steht jedem teilnehmenden Unternehmen selbstverständlich frei.
Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit ihres Qualitätssiegels werden Unternehmen schriftlich (per E-Mail und/oder postalisch) auf die mögliche Aktualisierung bzw. Re-Auditierung hingewiesen. Ist eine Re-Auditierung und damit die Aktualisierung eines dann abgelaufenen Qualitätssiegels nicht gewünscht, muss dieses Qualitätssiegel nach Verstreichen des Gültigkeitsdatums unmittelbar aus der öffentlichen Darstellung entfernt werden. Wird ein abgelaufenes Qualitätssiegel dennoch länger als 6 Monate über das Gültigkeitsdatum hinaus öffentlich verwendet, ergeht eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung. Für diese Aufforderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 490,00 (netto) in Rechnung gestellt. Zudem hat das Unternehmen der Aufforderung bis zu dem schriftlich genannten Termin Folge zu leisten und dieses schriftlich zu bestätigen.

7.) Der Teilnehmer/Siegelträger ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzungsrechte am Qualitätssiegel zu erteilen, bzw. zu übertragen. Das gilt ebenfalls für weitere Standorte von ausgezeichneten Unternehmen. Ist die Auditierung mehrerer/aller Standorte gewünscht, so muss für jeden Standort eine eigenständige, kostenpflichtige Teilnahme erfolgen.

8.) Die Abbildungsgröße Qualitätssiegels kann vom Teilnehmer frei bestimmt werden. Bei Veränderung der Abbildungsgröße hat der Teilnehmer die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Anderweitige Veränderungen am Qualitätssiegel sind nicht zulässig. Dies betrifft sowohl den Inhalt als auch die graphische Darstellung. So ist es strengstens untersagt, Ablaufdaten und Jahreszahlen vom Qualitätssiegels zu entfernen. Gleiches gilt für den Einsatz von Screenshots nicht erlangter oder nicht zur Verfügung gestellter Darstellungen des Qualitätssiegels sowie für jegliche optische Verfremdung bis hin zur Umgestaltung und Veröffentlichung nie erlangter, frei erfundener Auszeichnungen unter Einbeziehung des -Logos.

9.) Für die erfolgreiche erstmalige Teilnahme am Auditierungs-Prozess und für die anschließende Nutzung des Qualitätssiegels wird eine einmalige Prüf- und Nutzungsgebühr erhoben:
Für die 12- monatige Nutzung des Basispakets wird eine einmalige Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 290,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben.
Das Basispaket enthält:
• Das Siegel „Makler Award“ als digitale Datei im Format .png und .jpg
• Das Urkunde „Makler Award“ im Format .pdf
• Eine individuelle Pressemitteilung für Ihr Marketing

Für die 12- monatige Nutzung des Seminarpakets wird eine einmalige Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben.
Das Seminarpaket enthält:
• Das Siegel „Makler Award“ als digitale Datei im Format .png und .jpg
• Das Urkunde „Makler Award“ im Format .pdf
• Das „Weiterbildungssiegel“ als digitale Datei im Format .png und .jpg
• Das Urkunde „Weiterbildungssiegel“ als im Format .pdf
• Eine individuelle Pressemitteilung für Ihr Marketing

Ein teilnehmendes Unternehmen erhält ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung und der entsprechenden Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel sowohl eine postalische oder auch eine digitale Rechnung (an die angegebene E-Mailadresse). Diese Rechnung ist sofort fällig.
Werden die Voraussetzungen einer erfolgreichen Auditierung durch den Teilnehmer final nicht erreicht und kann der Teilnehmer daher nicht mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, so entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. In dem Fall kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt und nach erfolgter Nominierung erneut teilnehmen.

10.) Ein bereits vergebenes Gütesiegel kann auch vor dem Ablauf seiner Geltungsdauer entzogen werden, falls nachträglich Tatsachen bekannt werden, unter denen eine Zuerkennung abgelehnt worden wäre. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben gemacht hat, die für die Vergabe des Gütesiegels maßgeblich waren. Wird ein Gütesiegel entzogen, erlischt damit das Nutzungsrecht. Vor einer Aberkennung eines Gütesiegels wird dem zertifizierten Unternehmen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme binnen drei Wochen gegeben. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach Entzug des Gütesiegels, Beschwerde durch das zertifizierte Unternehmen eingelegt werden.

11.) Das zertifizierte Unternehmen ist für eine gesetzeskonforme Nutzung der Siegel bzw. Zertifikate selbst verantwortlich. Jegliche Haftung und im Besonderen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für sonstige Schadensersatzforderungen aufgrund einer nicht zulässigen Verwendung eines Siegels oder Zertifikates. Die Deutsche Wirtschaftsgruppe garantiert weder für den jetzigen Zeitpunkt oder für die Zukunft die gesetzeskonforme Nutzung der Siegel, Auszeichnungen und Zertifikate.

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Deutsche Wirtschaftsgruppe und seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Deutsche Wirtschaftsgruppe unbeschränkt. Im Übrigen ist jede weitere Haftung, durch die Deutsche Wirtschaftsgruppe ausgeschlossen.

Ein KI-basiertes Social Listening ist eine Experteneinschätzung und -auswertung über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, jedoch keine unumstößliche Tatsache oder aber alleinige
Empfehlung, einzelne Geschäfte abzuschließen oder aufzugeben. Bei der Beurteilung werden Qualitätsanforderungen aus der Sicht aller Kunden zugrunde gelegt, sie bezieht sich nicht auf einzelne Geschäftsbeziehungen oder Verträge und enthält keine Empfehlungen zu speziellen Anforderungen einzelner Kunden.
Das Rating basiert auf Informationen, die entweder von den Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt oder aus öffentlichen Quellen eingeholt werden. Trotz sorgfältiger Prüfung der in das Rating eingehenden Informationen kann die Deutsche Wirtschaftsgruppe für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Garantie übernehmen.

12.) Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung der eingereichten Basisinformationen zum Unternehmen, Bildern, des Praxisnamens und des Logos auf der Website von plusaward.de sowie im Rahmen der Pressearbeit des Initiativbüros, als Referenz und auf Webseiten von Kooperationspartnern des Veranstalters einverstanden. Gleiches gilt für von der Praxis veröffentlichte Bilder und andere Medienformate, auf denen auch das Qualitätssiegel abgebildet ist. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Bei der jährlichen Verleihung von Sonderpreisen werden Film- und Fotoaufnahmen produziert. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung zu PR-Zwecken von Film und Fotomaterial von der Veranstaltung in sämtlichen Medien zu PR- und werblichen Zwecken des Veranstalters einverstanden.

13.) Der Vertrag endet mit der vereinbarten Geltungsdauer des Qualitätssiegels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien, den Vertrag fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert wurde.

14.) Die Deutsche Wirtschaftsgruppe behandelt sämtliche im Rahmen des Zertifizierung gewonnenen Daten und Informationen, insbesondere die in der Antragstellung mitgeteilten organisationsinternen Informationen und Unterlagen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. der DSGVO. Die im Vergabeverfahren mitgeteilten Daten werden von der Deutschen Wirtschaftsgruppe und der Zertifizierungsgesellschaft nur zum Zwecke der Zertifizierung genutzt und gespeichert. Weiteren Informationen finden Sie unter anderem in der Datenschutzerklärung.

15.) Die Deutsche Wirtschaftsgruppe behält sich weitere Änderungen der Nutzungsbedingungen vor. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

16.) Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere über seinen Bestand und seine Erfüllung, ist Berlin.

Agentur Awards

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